1. Geltung:
Alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen mit der Firma Reifen Diehl KG richten sich nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kunden werden auch bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, solange ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der Firma Reifen Diehl KG sind freibleibend und gelten nur, solange der Vorrat reicht. Änderungen von Form, Farbe und/oder Gewicht sowie technischer Art bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Waren werden nach Muster oder Abbildung in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben oder Anschreiben verkauft. Es wird daher keine Gewährleistung hinsichtlich Abweichungen vorgenommen, die durch Ausstellung und Gebrauch des Musters oder auf aufnahmetechnische Abweichungen zurückzuführen sind.
Eine Bestellung bzw. Auftragserteilung des Kunden ist verbindlich. Die Firma Reifen Diehl KG behält sich bei Kaufverträgen vor, das Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen nach Eingang zu prüfen. Diese Annahmefrist gilt nicht für vorrätige Stücke. Der Vertrag kommt zustande durch Lieferung der bestellten Waren, durch Annahme von Vorauszahlungen des Kunden oder wenn die Firma Reifen Diehl die Annahme des Vertragsangebotes nicht innerhalb der 3 Wochenfrist schriftlich ablehnt.
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen nach Vertragsschluss sind dem Kunden von der Firma Reifen Diehl KG schriftlich zu bestätigen.
Die Firma Reifen Diehl KG nimmt Daten ihrer Kunden in Dateien auf und verarbeitet diese, worauf entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes hingewiesen wird.
3. Auftragsumfang
Die Mitarbeiter der Firma Reifen Diehl KG sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung oder die vereinbarten Montage-/Reparaturarbeiten hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten von den Mitarbeitern durchgeführt, ist Auftragnehmer nicht die Firma Reifen Diehl KG, sondern der jeweilige Mitarbeiter des Verkäufers.
4. Preise und Bezahlung
Die Preise der Firma Reifen Diehl KG sind bindend und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig, Zahlungsziele müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Zur Entgegennahme von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln sind die Kassen-Mitarbeiter der Firma Reifen Diehl KG berechtigt, der Empfang muss quittiert werden.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Reifen Diehl KG ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferzeit
Sofern die Firma Reifen Diehl KG die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei der Firma Reifen Diehl KG oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf – zu gewähren.
Die Lieferzeit verlängert sich in Fällen höherer Gewalt sowie von der Firma Reifen Diehl KG nicht zu vertretenden schwerwiegenden Störungen im Betrieb oder bei Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (insbesondere Arbeitsausstände oder Aussperrungen) entsprechend. Der Kunde ist in diesen Fällen zum Rücktritt nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden bei der Firma Reifen Diehl KG nicht an den Kunden erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die 3-Wochen-Frist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Firma Reifen Diehl KG behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung der Rechnung einschließlich der Nebenkosten (beispielsweise etwaige Verzugszinsen, Vollstreckungskosten) vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt der Firma Reifen Diehl KG stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma Reifen Diehl KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Ist der Kunde Unternehmer, ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt bereits bei Vertragsschluss alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm durch die Weiterveräußerung an Dritte erwachsen, an die Firma Reifen Diehl KG ab. Die Firma Reifen Diehl KG nimmt die Abtretung bereits zu diesem Zeitpunkt an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, die Firma Reifen Diehl KG behält sich jedoch vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Der Kunde hat jeden Standortwechsel und Eingriffe Dritter in das vorbehaltene Eigentum, insbesondere Pfändungen, der Firma Reifen Diehl KG unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen des Kunden hat die Firma Reifen Diehl KG das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen oder Schadensersatz geltend zu machen.
7. Werkunternehmerpfandrecht
Die Firma Reifen Diehl KG hat bei Reparatur- und Montageaufträgen wegen ihrer Werklohnforderung ein vertragliches Pfandrecht an diesbezüglich in ihren Besitz gelangten Gegenständen. Dieses vertragliche Pfandrecht darf auch wegen Forderungen aus in der Vergangenheit durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltendgemacht werden, soweit letztere mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.
8. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe geht auch die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Verweigert der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma Reifen Diehl KG vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug ist die Firma Reifen Diehl KG berechtigt, pauschal 30 % des Bestellwertes ohne Abzug zu fordern. Das Recht, tatsächlich entstandenen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Dem Kunden bleibt es freigestellt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen oder nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
9. Rücktritt
Wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, wird die Firma Reifen Diehl KG von ihrer Verpflichtung zur Lieferung frei, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind und sie die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat sie den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Bereits von dem Kunden geleistete Zahlungen wird die Firma Reifen Diehl KG unverzüglich erstatten.
Die Firma Reifen Diehl KG hat ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit betreffenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch der Firma Reifen Diehl KG in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind oder wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Kunde leistet unverzüglich Vorauskasse.
10. Gewährleistung
Ist der Kunde Verbraucher, muss er der Firma Reifen Diehl KG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Feststellung des vertragswidrigen Zustandes schriftlich anzeigen, maßgeblich ist der Eingang der Nachricht bei der Firma Reifen Diehl KG. Bei Unternehmenskunden reduziert sich die Anzeigefrist auf 2 Wochen. Unterlässt der Kunde diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach der Mangelfeststellung.
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Mängelfeststellung obliegt dem Kunden. Wurde er durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Kunde zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma Reifen Diehl KG für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so kann er grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Die Firma Reifen Diehl KG darf die Art der von dem Kunden gewünschten Nacherfüllung aber verweigern, wenn sie ihr wirtschaftlich nicht zumutbar oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre und der Kunde durch die von der Firma Reifen Diehl KG gewählte Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile hat.
Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern verjähren spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung der Ware, dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder Körper- und Gesundheitsschäden. Für Unternehmer beträgt die Gewährsleistungsfrist 1 Jahr ab Ablieferung der Ware.
11. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Firma Reifen Diehl KG auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet die Firma Reifen Diehl KG bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche der Kunden aus Produkthaftung, zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit gesetzlich nicht zwingend anderes vorsehen, ist für alle gegenseitigen Ansprüche der Sitz der Firma Reifen Diehl KG sowohl Erfüllungsort als auch Gerichtsstand. Der Gerichtsstand gilt insbesondere dann als vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann ist, im Inland keinen allgemeinen Wohnsitz hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland weg verlegt oder sein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
13. Wirksamkeitsklausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt.
(Stand 5/2020)